Status im Normalfall
Jeder Equide gilt als zur Schlachtung für den menschlichen Verzehr bestimmt (Schlachtequide), solange er nicht ausgeschlossen wurde. Im Zweifel über den Status als Schlachtequide behandeln.
VO 2021/963, Art. 38
Definitiver Ausschluss
Vom Tierarzt mit Zustimmung des Halters vor einer Behandlung beschlossen, die ihn erfordert. Er wird im Pass (Abschnitt II, Teil II) unterschrieben und mit dem Stempel des Tierarztes versehen; ein vom Eigentümer selbst ausgefüllter Vermerk ist nicht gültig. Er ist unwiderruflich und muss innerhalb von 7 Tagen in HorseID erfasst werden.
VO 2021/963, Art. 38-39 · KE 7. Nov. 2022, Art. 35
Essenzielle Stoffe
Die Stoffe der EU-Liste dürfen einem Schlachtequiden mit einer Wartezeit von 6 Monaten verabreicht werden. Die Behandlung wird im Pass eingetragen (Abschnitt II, Teil III) und der Halter über das Enddatum informiert. Der zeitweilige Ausschluss wird nicht an HorseID gemeldet, außer bei einem Fohlen unter 12 Monaten ohne Pass (über den Identifizierungsantrag). Die Liste der Verordnung 1950/2006 bleibt bis zum 21. Mai 2027 anwendbar.
VO 2019/6, Art. 115(5) · VO 2025/901, geändert durch 2026/1810 · VO 2021/963, Art. 39, 41(1) und 42
Wartezeit bei Umwidmung
Gibt die Fachinformation keine Wartezeit für Equiden an, legt der Tierarzt sie selbst fest und trägt sie im VAD ein. Sie beträgt mindestens: die längste Wartezeit für „essbare Gewebe“ der Fachinformation, alle Tierarten zusammen, multipliziert mit 1,5 und auf den nächsten Tag aufgerundet; 28 Tage, wenn das Arzneimittel für keine der Lebensmittelgewinnung dienende Tierart zugelassen ist; 1 Tag, wenn die Wartezeit der Fachinformation null beträgt und die Zieltierart einer anderen taxonomischen Familie als die Equiden angehört. Der Wirkstoff muss in Tabelle 1 der Verordnung 37/2010 (MRL) aufgeführt sein; andernfalls erlaubt nur die Liste der essenziellen Stoffe die Behandlung eines Schlachtequiden, mit 6 Monaten Wartezeit.
VO 2019/6, Art. 113 und 115 · VO 37/2010
Pass nicht vorhanden
Der Tierarzt stellt ein VAD aus, dessen Feld „Bemerkungen“ angibt, dass ihm der Pass innerhalb von 5 Tagen nach der Behandlung vorzulegen ist, um Abschnitt II auszufüllen.
KE 7. Nov. 2022, Art. 34
Nicht identifizierter Equide
Fohlen unter 12 Monaten, das ausgeschlossen werden muss oder einen essenziellen Stoff erhält: einen Transponder setzen und den Identifizierungsantrag einleiten, mit Vermerk des definitiven Ausschlusses oder der Sperre von 6 Monaten; es wird in HorseID mit diesem Vermerk als „ausstehend“ erfasst, und der Abschluss des Verfahrens obliegt dem Halter. Fohlen, das mit einem bei Schlachtequiden zugelassenen Arzneimittel behandelt wird: VAD und Transponder. Equide ab 12 Monaten: er ist von Amts wegen ausgeschlossen; mit einem bei Schlachtequiden zugelassenen Arzneimittel einen Transponder setzen und das VAD ausstellen (der Identifizierungsantrag ist nützlich, aber nicht verpflichtend). Ist bereits ein Transponder vorhanden, seine Nummer vermerken. Ein Tierarzt, der kein Identifizierer ist, sendet die Transpondernummer, den Haltungsort und den Vermerk des Ausschlusses per E-Mail an die CBC (info@cbc.be).
KE 7. Nov. 2022, Art. 24 und 36
Pferd aus dem Ausland
Es muss innerhalb von 30 Tagen nach seiner Ankunft in Belgien mit seiner Gesundheitsbescheinigung in HorseID registriert werden. Andernfalls wird es bei seiner Regularisierung von Amts wegen von der Lebensmittelkette ausgeschlossen, und es wird im Schlachthof nicht angenommen, solange es in HorseID nicht bekannt ist. Die Registrierung liegt in der Verantwortung des Halters.
Unlesbarer Transponder: Neukennzeichnung
Nur ein benannter Identifizierer darf bei einem Equiden, der bereits einen Transponder hat, einen neuen setzen. Er prüft den Pass, vergewissert sich, dass das Pferd dem Signalement entspricht, trägt den neuen Code in Abschnitt I, Teil C, mit dem Vermerk „Neukennzeichnung“ ein und registriert ihn in HorseID. Der Status als Schlachtequide bleibt nur erhalten, wenn die Identität feststeht (übereinstimmendes Signalement und Registrierung in HorseID, oder biologische Tests).
KE 7. Nov. 2022, Art. 14, 15 und 41 · VO 2021/963, Art. 12 bis 14
Hormone und Beta-Agonisten
Behandlungen mit Allyltrenbolon (Altrenogest) oder Beta-Agonisten (Clenbuterol) werden im Pass, Abschnitt II, Teil IV, eingetragen.
Richtlinie 96/22/EG, Art. 4 und 7
Tod und Euthanasie
Der Tod des Equiden wird innerhalb von 7 Tagen nach dem Ereignis in HorseID erfasst, wenn er dort bekannt ist. Ist er dort nicht registriert, hat der Tierarzt nichts zu tun: die Registrierung obliegt dem Halter. Der Halter legt außerdem den Pass zur Ungültigmachung vor.
KE 7. Nov. 2022, Art. 33 · VO 2021/963, Art. 27(2)